Angabe eines Hinweises
Frau Liene Grebe übernimmt für die Trekking König Gmbh die Aufgaben der internen Meldestelle.
Wenn Sie einen Verstoß nach § 2 HinSchG intern melden möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:
- Postalisch an: "vertraulich", Liene Grebe, Trekking König GmbH, Friedrich-Penseler-Straße 34e, 21337 Lüneburg
- Per E-Mail an: hinweis@trekking-koenig.de
- Telefonisch unter: 04131 75473281
Wahlweise können Sie sich auch an eine der folgenden externen Meldestellen wenden:
Verfahren bei einer internen Meldung (§17 HinSchG)
Sie erhalten spätestens nach sieben Tagen eine Eingangsbestätigung Ihrer Meldung.
Anschließend wird der Inhalt der Meldung nach § 2 HinSchG und deren Stichhaltigkeit geprüft. Bei Richtigkeit werden angemessene Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG eingeleitet.
Sollte die hinweisgebende Person vorsätzlich oder grob
fahrlässig unrichtige Informationen melden oder offenlegen, ist diese
zum Schadensersatz verpflichtet (§ 38 HinSchG).
Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung und Begründung zu ergriffenen und geplanten Maßnahmen.
Die Dokumentation des Verfahrens wird nach drei Jahren gelöscht. Falls erforderlich und verhältnismäßig, um Anforderungen des HinSchG oder anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, kann die Dokumentation länger aufbewahrt werden.
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.