Zuständige interne Meldestelle
Die Aufgaben der internen Meldestelle werden für die Trekking König GmbH von
Frau Liene Grebe übernommen.
So kannst du einen Hinweis abgeben
Für eine interne Meldung nach § 2 HinSchG stehen dir folgende Kontaktwege zur Verfügung:
Postalisch (vertraulich):
Liene Grebe
Trekking König GmbH
Friedrich-Penseler-Straße 34e
21337 Lüneburg
Per E-Mail:
hinweis@trekking-koenig.de
Telefonisch:
04131 75473281
Externe Meldestellen
Alternativ kannst du dich auch an eine der folgenden externen Meldestellen wenden:
Ablauf einer internen Meldung
Nach Eingang deiner Meldung erhältst du spätestens innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung.
Anschließend wird geprüft, ob der gemeldete Sachverhalt unter § 2 HinSchG fällt und ob der Hinweis plausibel ist. Bei bestätigten Verstößen werden angemessene Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG eingeleitet.
Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhältst du eine Rückmeldung über die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen, sofern dies rechtlich zulässig ist.
Bitte beachte, dass bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Angaben eine Schadensersatzpflicht gemäß § 38 HinSchG bestehen kann.
Dokumentation und Aufbewahrung
Die Dokumentation des Meldeverfahrens wird grundsätzlich drei Jahre nach Abschluss gelöscht. In begründeten Fällen kann eine längere Aufbewahrung erforderlich sein, sofern dies gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Informationen zum Datenschutz findest du hier.
